Ihre Angaben zum Fall
Was Sie in die Felder schreiben, dazu Name, Kontaktangaben und allfällige Dateien. Übermittelt wird erst, wenn Sie am Ende absenden — vorher bleibt alles in Ihrem Browser.
Datenschutz
Wenn Sie über LAW4 einen Fall schildern, gehen Ihre Angaben an die Kanzlei, die Sie gewählt haben — und sonst nirgendwohin. Diese Seite sagt, wer sie bearbeitet, wo sie liegen und was wir bewusst nicht erheben.
Wer Ihre Daten bearbeitet
Zwei Rollen, die das Datenschutzrecht sauber trennt — und die bestimmen, an wen Sie sich mit einer Frage wenden.
«Verantwortlich ist die Kanzlei. LAW4 bearbeitet Ihre Angaben nur in ihrem Auftrag.»
Füllen Sie das Fallaufnahme-Fenster auf der Website einer Kanzlei aus, ist diese Kanzlei die Verantwortliche im Sinne des Datenschutzgesetzes. Sie bestimmt, wozu Ihre Angaben verwendet werden, wie lange sie bleiben und wer sie zu sehen bekommt — und sie unterliegt dabei dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB.
LAW4 stellt die Software. Wir sind Auftragsbearbeiterin und bearbeiten Ihre Angaben ausschliesslich auf Weisung der Kanzlei, für den Zweck, den sie beauftragt hat. Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes, ergänzend nach Art. 28 DSGVO, den jede Kanzlei annimmt, bevor die erste Anfrage bei ihr eintrifft.
Praktisch heisst das: Fragen zu Ihrem Fall und zu Ihren Daten beantwortet die Kanzlei. Wir unterstützen sie dabei — Auskunft, Berichtigung und Löschung laufen über sie, nicht an ihr vorbei.
Wo Ihre Daten liegen
Kein Umweg über Rechenzentren im Ausland, keine Kopie bei einem Dritten.
Zürich, nicht irgendwo
Fall- und Kontaktdaten liegen in der Google-Cloud-Region europe-west6 in Zürich. Betrieb, Ablage und Sicherung finden in derselben Region statt.
Getrennt pro Kanzlei
Jede Kanzlei arbeitet in ihrem eigenen, abgeschlossenen Bereich. Eine andere Kanzlei kann Ihre Anfrage nicht sehen — auch nicht versehentlich.
Verschlüsselt unterwegs und abgelegt
Die Übertragung läuft ausschliesslich verschlüsselt, die Ablage ebenso. Gesichert wird regelmässig — und die Sicherungen bleiben in derselben Region.
Keine Bekanntgabe ins Ausland
Ihre Angaben werden nicht in Drittländer übermittelt. Wäre das je nötig, ginge es nur unter den Voraussetzungen von Art. 16 ff. DSG — und die Kanzlei erführe vorher davon.
Was das Fallaufnahme-Fenster erfasst
Was Sie in die Felder schreiben, dazu Name, Kontaktangaben und allfällige Dateien. Übermittelt wird erst, wenn Sie am Ende absenden — vorher bleibt alles in Ihrem Browser.
Das Fenster setzt keinen Cookie und legt nichts in Ihrem Browser ab, das Sie später wiedererkennbar machen würde. Auch die Website der Kanzlei erfährt durch uns nichts über Sie.
Schriften, Symbole und Programmcode bringt das Fenster selbst mit. Kein Zählpixel, kein fremdes Netzwerk — sonst erführe ein Dritter allein durch den Aufruf, dass Sie sich für diese Kanzlei interessieren.
Wir messen, an welcher Stelle Fallaufnahmen abgebrochen werden — als Struktur, nie als Inhalt: kein Freitext, keine IP-Adresse, kein Browser-Kennzeichen. «Do Not Track» und «Sec-GPC» schalten die Messung ganz ab.
Ihre Rechte
Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, was über Sie gespeichert ist, es berichtigen und löschen zu lassen. Der Weg dahin führt über die Kanzlei — das ist keine Hürde, sondern das, was das Anwaltsgeheimnis schützt.
So kommen Sie zu Ihren Daten
Zürich · Entwicklung und Datenhaltung in der Schweiz
Häufige Fragen
Die Kanzlei, an die Sie sie gerichtet haben. Innerhalb der Kanzlei sehen sie nur die Personen, denen der Fall zugeteilt ist — der Zugriff ist an Rollen gebunden. LAW4-Mitarbeitende arbeiten nicht in Ihren Falldaten; wo ein Störungsfall es unumgänglich macht, geschieht es ausschliesslich auf Weisung der Kanzlei.
In der Google-Cloud-Region europe-west6 in Zürich. Betrieb, Ablage und Sicherung bleiben in dieser Region — eine Bekanntgabe ins Ausland findet nicht statt.
Nein. Weder Cookies noch Zählpixel noch Sitzungsaufzeichnung. Es lädt auch nichts von fremden Servern nach, sondern bringt Schriften, Symbole und Programmcode selbst mit.
Dann wird nichts übermittelt. Ihre Eingaben bleiben bis zum Absenden in Ihrem Browser; schliessen Sie das Fenster, sind sie weg. In der Auswertung erscheint höchstens, dass an dieser Stelle abgebrochen wurde — ohne ein Wort dessen, was Sie geschrieben hatten.
Das Schweizer Datenschutzgesetz gilt immer. Die DSGVO kommt hinzu, soweit eine Bearbeitung in ihren Anwendungsbereich fällt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Kanzlei und LAW4 ist auf beides ausgelegt.
Das bestimmt die Kanzlei — sie legt die Aufbewahrung fest und ist dabei an die gesetzlichen Fristen für Mandatsakten gebunden. Endet ihre Zusammenarbeit mit LAW4, werden die Daten gelöscht oder zurückgegeben, vorbehältlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Fragen zum Datenschutz
Sie führen eine Kanzlei und möchten den Auftragsverarbeitungsvertrag, die technischen Massnahmen oder die Liste der Unterauftragsverarbeiter sehen? Schreiben Sie uns — wir antworten persönlich.
Antwort innert 24 Stunden · Zürich